1826 Locust Street, Bainbridge Mon-Fri: 9:00am - 10:00pm

Mitgliedschaft

Jene Feuerwehrmitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß § 15 Abs. 2 Bgld. Feuerwehr­gesetz 1994 bzw. gemäß Pkt. 22 der Dienstordnung A in den Reservestand zu überstellen. Reservemitglieder können mit ihrer Zustimmung weiterhin zu „zumutbaren“ Dienstleistungen heran­gezogen werden (Versicherungsschutz besteht!). 
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden spätestens zum darauffolgenden Jahreswechsel vom LFKDO in den Reservestand überstellt.

Verweis: LF – 110/8 – 2014

Jene Feuerwehrjugendmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit dem ersten Tag des Folgemonats in den Aktivstand übernommen werden.
Achtung: Es ist eine Tauglichkeitsbestätigung (gemäß Dienstanweisung Nr. 4.7.1. „Tauglichkeits­untersuchung für Feuerwehrmitglieder“) vorzulegen. 16-jährige Feuerwehrmitglieder müssen „einsatztauglich“ lt. Tauglichkeitsbestätigung sein und dürfen im Einsatzfall nur zumutbare Arbeiten ausführen.

Verweis: Rundschreiben 8/2014, LF – 110/8 – 2014

Mit 1. Jänner 2015 wird der Feuerwehrpass für neue Feuerwehrmitglieder nur mehr im Scheckkartenformat ausgestellt. Er wird befristet auf zehn Jahre ausgestellt. Ab 20. Dezember 2014 (mit Neuanmeldung ab 01.01.2015) sind nur mehr ein Passfoto ohne Kopfbedeckung (bei Übermittlung auf dem elektronischen Weg: im Format jpg mit einer Auflösung von 300 dpi) wie bisher in Uniform grün (Feuerwehrjugend) oder braun, die Tauglichkeitsbestätigung (Beitrittserklärung der Eltern bei Feuerwehrjugendlichen) und das Erfassungsstammblatt per Mail an Fr. Borchert Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf dem Postweg zu senden. Es entfällt also ab 20. Dezember 2014 die Passvorlage, alles andere bleibt gleich (Beitrittserklärung, Tauglichkeitsbestätigung bzw. Beitrittserklärung und Passfoto).

Alternativ: Mitglied in syBOS unter "Kontakte" > "Adress-Verwaltung" anlegen, Tauglichkeitsbestätigung oder Beitrittserklärung der Eltern (bei Feuerwehrjugendlichen) als Dokument hochladen. Mail an Fr. Borchert senden oder alternativ im Registerblatt "Personalstand" den Button "Mitgliedschaft beantragen" klicken.

Verweis: RS 6/2014, LF – 110/6 -2014

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