Page 18 - Die Wehr 2015 05-06
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Organisatorische Maßnahmen • Bei Motorsägenarbeiten von Hub -
An erster Stelle der organisatorischen arbeitsbühnen aus: Keine weitere
Maßnahmen ist die Ausbildung der Person im Arbeitskorb!
Motorsägenführer zu nennen. Aller- • Weitere Personen im Arbeitskorb sind
dings gibt es – entgegen weitverbreiteter nur in begründeten Ausnahmefällen
Meinung – keine Standardausbildung und unter Einhaltung zusätzlicher
im Sinne eines „Führerscheins“ die pau- Schutzmaßnahmen zulässig.
schal zu allen Arbeiten mit der Motor - • Bei verbrennungsmotorischem An-
säge befähigt. Vielmehr hängen der trieb: Einsatz von Benzol und schwe-
erforderliche Ausbildungsumfang und felarmen Sonderkraftstoffen (darauf
-inhalt maßgeblich von den Tätigkeiten wird in einer der nächsten Ausgaben
ab, die jeweils zu verrichten sind. Es ist dieser Serie noch näher eingegangen.)
einleuchtend, dass ein Motorsägenfüh- • Regelmäßige und fachgerechte War-
Sicherheitseinrichtung – Gashebelsperre rer, der im Rahmen der Holzernte oder tung und Pflege der Motorsäge!
Gehölzpflege Bäume zu fällen hat, um- • Prüfung der Säge vor der Benutzung!
fassendere Kenntnisse und Fertigkeiten (Kettenspannung, Schmierung ...)
erlangen muss – nämlich beispielsweise • Betriebsanleitung des Motorsägen-
hinsichtlich der fachgerechten Schnitt- Herstellers beachten!
und Fälltechnik – als jemand, dessen • Betriebsanweisung erstellen und be-
Arbeitsaufgabe lediglich in der Zer - kanntmachen! (Übungen, Schulungen)
kleinerung von Brennholz oder der Auf- • Anwender regelmäßig unterweisen!
arbeitung von liegendem Holz besteht.
Wiederum weitergehende Kenntnisse Persönliche Maßnahmen
und Fertigkeiten erfordert der Motor - Persönliche Maßnahmen – hier gleich-
sägen-Einsatz bei der Aufarbeitung von bedeutend mit der Bereitstellung und
Windwurf oder bei der Baumpflege von Benutzung persönlicher Schutzausrüs -
Hubarbeitsbühnen aus. tung – stehen zwar am Ende der Maß-
nahmenkette und doch sind sie gerade
• Körperliche Eignung der Motorsägen- bei Motorsägenarbeiten unverzichtbar.
Sicherheitseinrichtung – Handschutz
führer sicherstellen! Der Motorsägen-Einsatz gebietet grund -
• Keine Motorsägenführer unter 18 Jah- sätzlich folgende persönliche Schutz -
ren! Ausnahme: Auszubildende ab 16 ausrüstung:
Jahren, wenn es zum Erreichen des • Schutzhelm
Ausbildungsziels erforderlich ist und • Gehörschutz
unter Aufsicht eines Fachkundigen er- • Gesichtsschutz
folgt. • Schutzhandschuhe
• Keine Alleinarbeit! Da Arbeiten mit der • Schnittschutzbekleidung
Motorsäge als „gefährliche Arbeiten“ • Sicherheitsstiefel mit Schnittschutz-
eingestuft sind, ist Alleinarbeit ohne einlage
ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Ver- • Je nach Einsatz kann weitere Schutz-
bindung mit einer anderen Person, die kleidung (z. B. Schnittschutzjacke) er-
in der Lage ist, in Notfällen Erste Hilfe forderlich oder empfehlenswert sein.
zu leisten, nicht zulässig.
Sicherheitseinrichtung – Kettenfangbolzen
• Kein Aufenthalt von Personen im Ge- Unterm Strich sollte auf jeden Fall
fahrbereich der Motorsäge (Schwenk- bedacht werden: Sicherheit hat immer
bereich 2 Meter). Vorrang!
Nur zwei Zehntelsekunden dauert es im Ernstfall,
bis ein Körperteil getroffen ist. Zu wenig Zeit für
den Bediener, um zu reagieren. Im Gefahrenbereich der Motorsäge (Schwenkbereich 2 Meter) dürfen sich keine weiteren Personen aufhalten.
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