Lehrgangsbezeichnung: | p Schiffsführer – Lehrgang |
Kürzel: | pSCHF |
Ziele: |
Der pSCHF wird in zwei Teilen abgehalten. Im Teil A erfolgt die theoretische und im Teil B die praktische Vorbereitung künftiger Schiffsführer auf ihre Einsatzverwendung. Im Teil B finden praktische Übungsfahrten statt. |
Durchführung: | als Präsenzlehrgang |
Anmerkung: | Nach einer an den Lehrgang anschließenden Übungsphase von einigen Wochen (mit Einsatzboot und ausgebildetem Schiffsführer) erfolgt die Schiffsführerpatentprüfung durch amtliche Prüfer der Bgld. Landesregierung. |
Voraussetzungen: | Zertifikat TRMA2, Einsatzboot bei der eigenen Feuerwehr bzw. Tauchdienstmitglied, Mindestalter 18 Jahre |
Dauer (1AE = 45 min.): | 24 AE |
Zertifikat: | "SCHF" |