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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit feuerwehr.or.at?

Die feuerwehr.or.at -Adressen werden durch den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband vergeben und verwaltet. Hinter jeder Adresse gibt es einen Microsoft365 Account. Die Lizenzen dazu werden zukünftig kostenpflichtig, weshalb die Umstellung auf ein eigenes System für den Burgenländischen Landesfeuerwehrverband notwendig war.

Ich bin Mitglied in einem ÖBFV-Sachgebiet, was ändert sich für mich?

Mit den am 06. September versendeten E-Mails wurde in „Handlungsbedarf“ und „kein Handlungsbedarf“ kategorisiert. Für Benutzer ohne Handlungsbedarf bleibt sowohl die feuerwehr.or.at -Adresse, als auch der Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Office-Anwendungen (online) bestehen.

Ich habe ein E-Mail mit der Kategorie „Handlungsbedarf“ bekommen, was passiert jetzt?

Grundsätzlich ist das kein Grund zur Verunsicherung. Es wurde eine Lösung erarbeitet, die es allen burgenländischen Feuerwehr-Führungskräften ermöglicht, weiterhin die Microsoft365-Anwendungen zu nutzen, sowie sich bei Anwendungen des ÖBFV (Feuerwehrspenden und Kennzeichenabfrage) zu Authentifizieren. Es ändert sich jedoch die E-Mail-Adresse von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. E-Mails, die mitgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 30.09.2023 übertragen werden.

Wer bekommt also eine feuerwehr-bgld.at Adresse?

Grundsätzlich werden feuerwehr-bgld.at – Adressen an alle burgenländischen Höheren Feuerwehrführer ausgegeben. Dazu wurde am 21. September 2023 ein E-Mail mit Informationen an alle berechtigten ausgeschickt.

Was passiert mit den feuerwehr.or.at -Benutzern für Feuerwehren?

Den Benutzern der Feuerwehren (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) werden ebenfalls die Lizenzen entzogen. Sie können sich jedoch noch circa ein halbes Jahr auf „feuerwehrspenden.at“ und „feuerwehrapp.at“ anmelden. Infos zum weiteren Vorgehen danach werden zeitgerecht kommuniziert.

Was ist für die Zukunft geplant?

Mit dem eigenen System öffnen sich für den Burgenländischen Landesfeuerwehrverband viele neue Möglichkeiten. So können die Angebote des Microsoft365-Pakets, auf unsere Bedürfnisse angepasst, genutzt und verwaltet werden.

 

Dieser Beitrag wird laufend ergänzt. Detailfragen oder Ergänzungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beim Antrag um Aufnahme in die landesweite Flottenkaskoversicherung ist das vorgesehene Formular (siehe unten) auszufüllen, zu unterfertigen und an das Landesfeuerwehrkommando Burgenland zu senden. Mit Einlangen im LFKDO ist das Fahrzeug versichert.

Wenn Sie ein Fahrzeug von der Flottenkaskoversicherung abmelden möchten, ist die Abmeldebestätigung des Fahrzeuges an das Landesfeuerwehrkommando, mit dem Vermerk, dass das Fahrzeug von der Flottenkaskoversicherung abzumelden ist, zu übermitteln.

Gerade bei großflächigen Unwetter-Einsätzen müssen innerhalb kürzester Zeit immer neue Einsatzadressen von der Landessicherheitszentrale (LSZ) an die örtliche Einsatzleitung (EL) übermittelt werden. Dies geschieht momentan über Funk auf der jeweiligen Bezirks-Hauptsprechgruppe, welche für die Dauer dieser Durchgabe natürlich blockiert ist.

Um einerseits die Bezirks-Hauptsprechgruppe für die im Einsatz befindlichen Feuerwehren frei zu halten, und andererseits auch die EL vor Ort und die Disponenten in der LSZ zu entlasten, wurde, in Zusammenarbeit von LSZ und LFKdo, ein zusätzlicher Informationsweg entwickelt: Das Unwetter-E-Mail.

Allgemeines

In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Er kann deshalb nur von männlichen österreichischen Staatsbürgern geleistet werden, die bei der Stellung/Musterung als tauglich befunden wurden. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Der Zivildienst dauert 9 Monate und ist in einem Stück zu leisten. Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich.