Jene Feuerwehrmitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind in den Reservestand zu überstellen. Reservemitglieder können mit ihrer Zustimmung weiterhin zu „zumutbaren“ Dienstleistungen herangezogen werden (Versicherungsschutz besteht!).
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden mit dem nächsten Monatsletzten vom LFKDO in den Reservestand überstellt. Frühzeitige Überstellungen können nach Beschluss des Feuerwehrkommandos beantragt werden.