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Das neue Bgld. Feuerwehrgesetz
nimmt Gestalt an
Ein modernes, rechtsstaatlich Feuerwehrpolitische Ziele und Befugnisse der Behörden und der
unangreifbares Regelwerk Neben dem Ziel der Demokratisierung Feuerwehr
steht aber eine weitere zentrale Frage an: 2. Feuerwehrrecht (Feuerwehren und Lan -
zu schaffen, um das bgld. „Wie kann das bgld. Feuerwehrwesen des desfeuerwehrverband mit Abschnitts-,
Feuerwehrwesens zukunftsfit 21. Jahrhunderts langfristig abgesichert Bezirks- und Landesebene)
und leistungsfähig gestaltet werden?“ Wie
zu machen – damit befassen stellen wir also sicher, dass alle Burgenlän- Hauptinhalte sind:
• Allgemeines (Anwendungsbereich, Be-
sich Experten des Landes- derinnen und Burgenländer auch künftig
einen angemessenen Schutz vor Brand- griffsdefinitionen)
feuerwehrverbandes und der und technischen Gefahren erhalten? Wie • Vorbeugender Brand- und Katastro-
phenschutz
Landesregierung derzeit. verhindern wir weiße Flecken auf der
Landkarte? Wie gehen wir mit der (gewiss • Überprüfung der Brandsicherheit von
Gebäuden
nur freiwilligen) Zusammenlegung von
TEXT: BFR DR. THOMAS SCHINDLER • Vorkehrungen für die Brand- und Ge -
Feuerwehren um?
fahrenbekämpfung
ie rechtliche Grundlage der freiwil - • Bekämpfung von Bränden und Gefahren
D ligen Feuerwehren im Burgenland, Arbeitsmethodik
• Schlagkraft und Einsatz der Feuerwehren
nämlich das Burgenländische Feuerwehr- Eine bloße Novellierung des geltenden
(Pflichtbereich, Schlagkraft, Einsatz)
gesetz wird derzeit von Vertretern der Bgld. Feuerwehrgesetzes von 1994 ist
• Örtliche Organisation des Feuerwehr -
Bgld. Landesregierung sowie Experten da für nicht ausreichend. Im April 2017
wesens (Strukturen, Feuerwehrdienst)
des Landesfeuerwehrverbandes Burgen- wurde daher im Einvernehmen zwischen
• Betriebsfeuerwehren
land überarbeitet. Ein Zwischenbericht Feuerwehrreferent Landeshauptmann-
• Überörtliche Organisation des Feuer-
zeigt, wohin die Reise geht. stellvertreter Johann Tschürtz und dem
wehrwesens (Landesfeuerwehrverband)
Landesfeuerwehrverband ein juristisches
• Finanzielle Angelegenheiten (Finanzie-
Ausgangsbasis Redaktionsteam, bestehend aus Vertre- rung, Kostenersatz, Entschädigung, Ver-
tern des Amtes der Bgld. Landesregierung
Die Ausarbeitung eines völlig neuen Feu- sicherungsschutz, Rechnungslegung)
und des Landesfeuerwehrverbandes, ein-
erwehrgesetzes beruht im Wesentlichen • Wahlen (Kommandanten und Stellver-
gesetzt, das mit der konkreten Ausformu-
auf zwei Säulen – einer verfassungsrecht - treter aller Ebenen)
lierung eines Gesetzesvorschlages beauf-
lichen und einer politischen: • Auszeichnungen
tragt wurde. Das Redaktionsteam berich -
• Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle • Disziplinarwesen
tet regelmäßig in gemeinsamen Sitzun-
2008 wurde in die Bundesverfassung • Aufsicht der Landesregierung über die
gen an den Feuerwehrreferenten und den
nach dem Abschnitt über die Gemein- Feuerwehren und den LFV
Landesfeuerwehrstab und holt sich von
deselbstverwaltung eine weiterer Ab- • Datenschutz und Datensicherheit
dort Vor gaben für die Fortsetzung der
schnitt über die sog. „Sonstige Selbst - • Strafbestimmungen
legistischen Arbeit ein. Das juristische
verwaltung“ eingefügt. Diese Regelun- • Schlussbestimmungen
Redaktionsteam besteht aus:
gen betreffen einerseits die Kammern,
• Landesregierung: wHR Mag. Erich Hah-
andererseits aber auch alle anderen Die materiell-rechtlichen Bestimmungen
nenkamp, RL Mag. Natascha Varga;
Selbst verwaltungseinrichtungen wie die sowie die feuerwehrrechtlichen Bestim-
• Landesfeuerwehrverband: BFR Dr.
Feuerwehr. mungen für den örtlichen Bereich wurden
Thomas Schindler, HBI Dr. Gerhard
• Der Feuerwehrreferent der Bgld. Lan - bereits ausführlich behandelt. Derzeit
Jakowitsch, HLM Mag. Roland Koch.
desregierung, Landeshauptmannstell- arbeitet das Redaktionsteam an den Be-
vertreter Johann Tschürtz, erteilte einen stimmungen über den Landesfeuerwehr-
Je nach Thema und Bedarf werden Fach -
Auftrag zur Demokratisierung des Feuer- verband und am Wahlrecht. Noch unerle-
experten beigezogen.
wehrsystems. digt sind die Themen Rechnungslegung,
Aus beiden Gründen ist die Einführung Disziplinarwesen, Aufsicht, Datenschutz
von Wahlen im Feuerwehrwesen notwen- Inhalt des Entwurfes und die Strafbestimmungen. Eine beson-
dig, auf Grund derer die wesentlichsten Der Entwurf stützt sich in vielen Bereichen dere Herausforderung werden jedoch die
Führungspositionen nach demokrati- auf die modernen Feuerwehrgesetze von Übergangsbestimmungen sein, die die
schen Regeln zu besetzen sind. Der rechts- Oberösterreich und Niederösterreich und Grundlage für die Überleitung der beste-
politische Handlungsspielraum für den enthält zwei Hauptregelungsbereiche: henden Feuerwehrorganisation auf allen
Landesgesetzgeber ist dabei aber sehr 1. Materielles Feuer- und Gefahrenpolizei- Ebenen in die neuen, demokratischen
groß. recht, Behörden, gesetzliche Aufgaben Strukturen bilden werden.
8 | DIE WEHR 03-04/2018