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Das neue Bgld. Feuerwehrgesetz



            nimmt Gestalt an





            Ein modernes, rechtsstaatlich      Feuerwehrpolitische Ziele          und Befugnisse der Behörden und der
            unangreifbares Regelwerk           Neben dem Ziel der Demokratisierung  Feuerwehr
                                               steht aber eine weitere zentrale Frage an:  2. Feuerwehrrecht (Feuerwehren und Lan -
            zu schaffen, um das bgld.          „Wie kann das bgld. Feuerwehrwesen des  desfeuerwehrverband mit Abschnitts-,
            Feuerwehrwesens zukunftsfit        21. Jahrhunderts langfristig abgesichert  Bezirks- und Landesebene)
                                               und leistungsfähig gestaltet werden?“ Wie
            zu machen – damit befassen         stellen wir also sicher, dass alle Burgenlän-  Hauptinhalte sind:
                                                                                 • Allgemeines (Anwendungsbereich, Be-
            sich Experten des Landes-          derinnen und Burgenländer auch künftig
                                               einen angemessenen Schutz vor Brand-  griffsdefinitionen)
            feuerwehrverbandes und der         und technischen Gefahren erhalten? Wie  • Vorbeugender Brand- und Katastro-
                                                                                  phenschutz
            Landesregierung derzeit.           verhindern wir weiße Flecken auf der
                                               Landkarte? Wie gehen wir mit der (gewiss  • Überprüfung der Brandsicherheit von
                                                                                  Gebäuden
                                               nur freiwilligen) Zusammenlegung von
            TEXT: BFR DR. THOMAS SCHINDLER                                       • Vorkehrungen für die Brand- und Ge -
                                               Feuerwehren um?
                                                                                  fahrenbekämpfung
                ie rechtliche Grundlage der freiwil -                            • Bekämpfung von Bränden und Gefahren
            D ligen Feuerwehren im Burgenland,  Arbeitsmethodik
                                                                                 • Schlagkraft und Einsatz der Feuerwehren
            nämlich das Burgenländische Feuerwehr-  Eine bloße Novellierung des geltenden
                                                                                  (Pflichtbereich, Schlagkraft, Einsatz)
            gesetz wird derzeit von Vertretern der   Bgld. Feuerwehrgesetzes von 1994 ist
                                                                                 • Örtliche Organisation des Feuerwehr -
            Bgld. Landesregierung sowie Experten   da für nicht ausreichend. Im April 2017
                                                                                  wesens (Strukturen, Feuerwehrdienst)
            des Landesfeuerwehrverbandes Burgen-  wurde daher im Einvernehmen zwischen
                                                                                 • Betriebsfeuerwehren
            land überarbeitet. Ein Zwischenbericht  Feuerwehrreferent Landeshauptmann-
                                                                                 • Überörtliche Organisation des Feuer-
            zeigt, wohin die Reise geht.       stellvertreter Johann Tschürtz und dem
                                                                                  wehrwesens (Landesfeuerwehrverband)
                                               Landesfeuerwehrverband ein juristisches
                                                                                 • Finanzielle Angelegenheiten (Finanzie-
            Ausgangsbasis                      Redaktionsteam, bestehend aus Vertre-  rung, Kostenersatz, Entschädigung, Ver-
                                               tern des Amtes der Bgld. Landesregierung
            Die Ausarbeitung eines völlig neuen Feu-                              sicherungsschutz, Rechnungslegung)
                                               und des Landesfeuerwehrverbandes, ein-
            erwehrgesetzes beruht im Wesentlichen                                • Wahlen (Kommandanten und Stellver-
                                               gesetzt, das mit der konkreten Ausformu-
            auf zwei Säulen – einer verfassungsrecht -                            treter aller Ebenen)
                                               lierung eines Gesetzesvorschlages beauf-
            lichen und einer politischen:                                        • Auszeichnungen
                                               tragt wurde. Das Redaktionsteam berich -
            • Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle                             • Disziplinarwesen
                                               tet regelmäßig in gemeinsamen Sitzun-
             2008 wurde in die Bundesverfassung                                  • Aufsicht der Landesregierung über die
                                               gen an den Feuerwehrreferenten und den
             nach dem Abschnitt über die Gemein-                                  Feuerwehren und den LFV
                                               Landesfeuerwehrstab und holt sich von
             deselbstverwaltung eine weiterer Ab-                                • Datenschutz und Datensicherheit
                                               dort Vor gaben für die Fortsetzung der
             schnitt über die sog. „Sonstige Selbst -                            • Strafbestimmungen
                                               legistischen Arbeit ein. Das juristische
             verwaltung“ eingefügt. Diese Regelun-                               • Schlussbestimmungen
                                               Redaktionsteam besteht aus:
             gen betreffen einerseits die Kammern,
                                               • Landesregierung: wHR Mag. Erich Hah-
             andererseits aber auch alle anderen                                 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen
                                                nenkamp, RL Mag. Natascha Varga;
             Selbst verwaltungseinrichtungen wie die                             sowie die feuerwehrrechtlichen Bestim-
                                               • Landesfeuerwehrverband: BFR Dr.
             Feuerwehr.                                                          mungen für den örtlichen Bereich wurden
                                                Thomas Schindler, HBI Dr. Gerhard
            • Der Feuerwehrreferent der Bgld. Lan -                              bereits ausführlich behandelt. Derzeit
                                                Jakowitsch, HLM Mag. Roland Koch.
             desregierung, Landeshauptmannstell-                                 arbeitet das Redaktionsteam an den Be-
             vertreter Johann Tschürtz, erteilte einen                           stimmungen über den Landesfeuerwehr-
                                               Je nach Thema und Bedarf werden Fach -
             Auftrag zur Demokratisierung des Feuer-                             verband und am Wahlrecht. Noch unerle-
                                               experten beigezogen.
             wehrsystems.                                                        digt sind die Themen Rechnungslegung,
            Aus beiden Gründen ist die Einführung                                Disziplinarwesen, Aufsicht, Datenschutz
            von Wahlen im Feuerwehrwesen notwen-  Inhalt des Entwurfes           und die Strafbestimmungen. Eine beson-
            dig, auf Grund derer die wesentlichsten  Der Entwurf stützt sich in vielen Bereichen  dere Herausforderung werden jedoch die
            Führungspositionen nach demokrati-  auf die modernen Feuerwehrgesetze von  Übergangsbestimmungen sein, die die
            schen Regeln zu besetzen sind. Der rechts-  Oberösterreich und Niederösterreich und  Grundlage für die Überleitung der beste-
            politische Handlungsspielraum für den  enthält zwei Hauptregelungsbereiche:  henden Feuerwehrorganisation auf allen
            Landesgesetzgeber ist dabei aber sehr  1. Materielles Feuer- und Gefahrenpolizei-  Ebenen in die neuen, demokratischen
            groß.                               recht, Behörden, gesetzliche Aufgaben  Strukturen bilden werden.
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