Page 25 - Die Wehr 2015 03-04
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Bei jedem Brandereignis wird ein „mehr-  Die Umfassungsbauteile der Hafträume
         stufiges Rettungs- und Evakuierungs-  werden, in Abhängigkeit von der Gebäu-
         konzept“ verfolgt:                deklasse, mit einer definierten Feuer -
                                           widerstandsklasse ausgeführt. Die Haft -
         • Stufe 1: Aufenthalt in den Hafträumen
                                           raumtüren werden mind. in der Feuer-
          (ausgenommen ein unmittelbar von
                                           widerstandsklasse E30 hergestellt. Durch
          einem Brand betroffener Raum)
                                           diese Maßnahme wird erreicht, dass sich
         • Stufe 2: Horizontale Evakuierung in
                                           Brände nicht sofort auf angrenzende
          angrenzende Rauch- bzw. Brandab-
                                           Hafträume ausbreiten können und die
          schnitte
                                           Personen in den angrenzenden Hafträu-
         • Stufe 3: Vertikale Evakuierung in an -
                                           men nicht unmittelbar gefährdet sind.
          dere Geschoße
                                           Die unmittelbar gefährdeten Personen
         • Stufe 4: Evakuierung ins Freie (gesi-
                                           sind auf einen Haftraum beschränkt.
          cherter Innenhofbereich)
         Aufgrund der Besonderheit der Unter-  Grundsätzlich werden Haftraumtrakte
         bringung der Insassen und der mögli-  von anderen Bereichen der Justizanstalt
         chen, auftretenden sicherheitstechni-  getrennt. In diesen Haftraumtrakten sind
         schen Probleme bei der Evakuierung, ist  Rauchabschnittslängen mit maximal   Die TRVB 160N regelt
         das vorrangige Schutzziel der Verbleib  30 Meter vorgesehen. Diese Rauchab-  den Brandschutz in Justizanstalten.
         der Insassen in ihren Hafträumen.  schnitte werden mit Türen in der Feuer-
                                           widerstandsklasse mind. E 30-C abge-  die durch die Insassen bewusst verur-
         Mit zunehmender Brand- und Rauch-  schlossen.                       sacht werden würden, nicht in den Griff
         ausbreitung und somit steigender Ge-                                zu bekommen wären.
         fährdung der Insassen sind umfangrei-  Stiegenhäuser sind von übrigen Ge -
         chere Rettungsmaßnahmen erforderlich.  bäudeteilen durch Trennbauteile in der  Um eine Brandentstehung und eine be-
         Folgende Maßnahmen wurden getroffen,  Feuerwiderstandsklasse EI90 (EI60 bei  wusste Herbeiführung von Bränden in
         um dies zu ermöglichen:           Gebäudeklasse GK3) abgetrennt.  Von  den Hafträumen zu erschweren, werden
                                           den Haftraumtrakten müssen grund -  Anforderungen an das Brandverhalten
         • Unterteilung der Insassenbereiche in
                                           sätzlich immer zwei Stiegenhäuser er-  von Bauteiloberflächen und Einrichtungs -
          kleine Unterbrandabschnitte (Haft raum)
                                           reichbar sein.                    gegenständen den Hafträumen gestellt.
         • Begrenzung der Größe der Rauch-
                                                                             Ebenso gibt es Anforderungen an das
          oder Brandabschnitte
                                           In Abhängigkeit der Erreichbarkeit von  Brandverhalten der Bauteiloberflächen
         • Frühzeitige automatische Branderken-
                                           Stiegenhäusern sind in den Gängen und  in den Gängen und Stiegenhäusern.
          nung
                                           Stiegenhäusern diverse Maßnahmen der
         Die Brandbekämpfung sollte im frühest  Rauchfreihaltung bzw. zur Einschrän-  Ein weiterer wesentlicher Punkt zur
         möglichen Stadium, ohne Gefährdung  kung der Rauchausbreitung durch lüf-  Umsetzung dieses Konzeptes ist die
         von Personen, einsetzen. Hierzu sind  tungstechnischen Maßnahmen vorge-  Forderung, dass ab 100 Insassen eine
         Einrichtungen der Ersten und Erweiter-  sehen.                      Brandschutzgruppe (aus Justizwache-
         ten Löschhilfe sowie der Aufbau einer                               beamten) vorhanden sein muss. In Jus -
         entsprechenden Brandschutzorganisa-  Zur Brandfrüherkennung sind Justiz -  tizanstalten mit mehr als 300 Insassen
         tion (BSO) erforderlich.          anstalten mit automatischen Brand -  ist eine Betriebsfeuerwehr vorgesehen.
                                           meldeanlagen mit automatischer Wei-
         Die wesentlichen Punkte zur Umset-  terleitung zur Feuerwehr auszustatten.  Durch die Kombination der beschrie -
         zung dieses Konzeptes, die über die For-  Ausgenommen ist die Überwachung  benen Maßnahmen sollen die Insassen
         derungen der Beherbergungen hinaus-  von Hafträumen. Diese Ausnahme ist  sicher aus den gefährdeten Bereichen
         gehen, werden wie folgt beschrieben:  notwendig, da die Täuschungsalarme,  gebracht werden können.






















         Übung der freiwilligen Feuerwehr in der Justizanstalt Wiener Neustadt.


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