Page 25 - Die Wehr 2015 03-04
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Bei jedem Brandereignis wird ein „mehr- Die Umfassungsbauteile der Hafträume
stufiges Rettungs- und Evakuierungs- werden, in Abhängigkeit von der Gebäu-
konzept“ verfolgt: deklasse, mit einer definierten Feuer -
widerstandsklasse ausgeführt. Die Haft -
• Stufe 1: Aufenthalt in den Hafträumen
raumtüren werden mind. in der Feuer-
(ausgenommen ein unmittelbar von
widerstandsklasse E30 hergestellt. Durch
einem Brand betroffener Raum)
diese Maßnahme wird erreicht, dass sich
• Stufe 2: Horizontale Evakuierung in
Brände nicht sofort auf angrenzende
angrenzende Rauch- bzw. Brandab-
Hafträume ausbreiten können und die
schnitte
Personen in den angrenzenden Hafträu-
• Stufe 3: Vertikale Evakuierung in an -
men nicht unmittelbar gefährdet sind.
dere Geschoße
Die unmittelbar gefährdeten Personen
• Stufe 4: Evakuierung ins Freie (gesi-
sind auf einen Haftraum beschränkt.
cherter Innenhofbereich)
Aufgrund der Besonderheit der Unter- Grundsätzlich werden Haftraumtrakte
bringung der Insassen und der mögli- von anderen Bereichen der Justizanstalt
chen, auftretenden sicherheitstechni- getrennt. In diesen Haftraumtrakten sind
schen Probleme bei der Evakuierung, ist Rauchabschnittslängen mit maximal Die TRVB 160N regelt
das vorrangige Schutzziel der Verbleib 30 Meter vorgesehen. Diese Rauchab- den Brandschutz in Justizanstalten.
der Insassen in ihren Hafträumen. schnitte werden mit Türen in der Feuer-
widerstandsklasse mind. E 30-C abge- die durch die Insassen bewusst verur-
Mit zunehmender Brand- und Rauch- schlossen. sacht werden würden, nicht in den Griff
ausbreitung und somit steigender Ge- zu bekommen wären.
fährdung der Insassen sind umfangrei- Stiegenhäuser sind von übrigen Ge -
chere Rettungsmaßnahmen erforderlich. bäudeteilen durch Trennbauteile in der Um eine Brandentstehung und eine be-
Folgende Maßnahmen wurden getroffen, Feuerwiderstandsklasse EI90 (EI60 bei wusste Herbeiführung von Bränden in
um dies zu ermöglichen: Gebäudeklasse GK3) abgetrennt. Von den Hafträumen zu erschweren, werden
den Haftraumtrakten müssen grund - Anforderungen an das Brandverhalten
• Unterteilung der Insassenbereiche in
sätzlich immer zwei Stiegenhäuser er- von Bauteiloberflächen und Einrichtungs -
kleine Unterbrandabschnitte (Haft raum)
reichbar sein. gegenständen den Hafträumen gestellt.
• Begrenzung der Größe der Rauch-
Ebenso gibt es Anforderungen an das
oder Brandabschnitte
In Abhängigkeit der Erreichbarkeit von Brandverhalten der Bauteiloberflächen
• Frühzeitige automatische Branderken-
Stiegenhäusern sind in den Gängen und in den Gängen und Stiegenhäusern.
nung
Stiegenhäusern diverse Maßnahmen der
Die Brandbekämpfung sollte im frühest Rauchfreihaltung bzw. zur Einschrän- Ein weiterer wesentlicher Punkt zur
möglichen Stadium, ohne Gefährdung kung der Rauchausbreitung durch lüf- Umsetzung dieses Konzeptes ist die
von Personen, einsetzen. Hierzu sind tungstechnischen Maßnahmen vorge- Forderung, dass ab 100 Insassen eine
Einrichtungen der Ersten und Erweiter- sehen. Brandschutzgruppe (aus Justizwache-
ten Löschhilfe sowie der Aufbau einer beamten) vorhanden sein muss. In Jus -
entsprechenden Brandschutzorganisa- Zur Brandfrüherkennung sind Justiz - tizanstalten mit mehr als 300 Insassen
tion (BSO) erforderlich. anstalten mit automatischen Brand - ist eine Betriebsfeuerwehr vorgesehen.
meldeanlagen mit automatischer Wei-
Die wesentlichen Punkte zur Umset- terleitung zur Feuerwehr auszustatten. Durch die Kombination der beschrie -
zung dieses Konzeptes, die über die For- Ausgenommen ist die Überwachung benen Maßnahmen sollen die Insassen
derungen der Beherbergungen hinaus- von Hafträumen. Diese Ausnahme ist sicher aus den gefährdeten Bereichen
gehen, werden wie folgt beschrieben: notwendig, da die Täuschungsalarme, gebracht werden können.
Übung der freiwilligen Feuerwehr in der Justizanstalt Wiener Neustadt.
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