Page 22 - Die Wehr 2015 03-04
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• Gebäude oder sonstige bauliche Anla- Sonderbestimmungen für • Schulung von Personen auf dem Ge-
gen, in denen sich keine Feuerstätte Objekte mit hohem biet des Brandschutzes, die sich regel-
befindet (Schule die mit Fernwärme brandschutztechnischen Risiko: mäßig im Gebäude aufhalten
geheizt wird, unterliegt nicht der Feu- • Durchführung von periodischen Kon-
Durch die Änderungen im Bgld. Feuer-
erstättenbeschau); trollen
wehrgesetz wurde die bisher in der Feu-
Anmerkung:
erbeschauordnung geregelte Brandver-
Schulen sind gemäß Burgenländischem Die Aufgaben sind entsprechend den
hütungsstelle im Bgld. Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz „Objekte mit hohem tatsächlichen Verhältnissen fortzuschrei -
(§ 4) rechtlich verankert. Neben weite-
brandschutztechnischen Risiko“. Für die se ben und jede Änderung ist dem Bürger-
ren Anpassungen und Änderungen, die
Objekte gelten demnach gemäß § 5 Bgld. meister vorzulegen.
zu einer Weiterentwicklung des Feuer-
FWG 1994 idgF Sonderbestimmungen.
wehrwesens sowie eine Verwaltungs -
• Kehrobjekte mit niedrigem oder mitt- Der Bürgermeister hat ein Verzeichnis
vereinfachung herbeiführen, wurden im
lerem brandschutztechnischem Risiko, aller Objekte mit hohem brandschutz-
§ 5 die Sonderbestimmungen für Objek-
die über keine mit festen Brennstoffen technischen Risiko im Gemeindegebiet
te mit hohem brandschutztechnischen
betriebene Feuerstätte verfügen (Kamin - zu führen. Je eine Abschrift davon ist
Risiko ausgewiesen.
öfen, welche bei unsachgemäßem Be- allen Feuerwehren im Gemeindegebiet
Die Eigentümer (Inhaber) eines Objek-
trieb eine große Gefahr für die Brand- und allen Rauchfangkehrern im Kehr -
tes mit hohem brandschutztechnischem
sicherheit darstellen, werden jedoch bezirk zur Verfügung zu stellen.
Risiko haben dem Bürgermeister, bin-
von der Feuerstättenbeschau bewusst Durch die durchgeführten Novellen des
nen drei Monaten nach Erteilung der
erfasst); Feuerwehrgesetzes und des Kehrgeset-
Benützungsfreigabe, die Bestellung ei-
• Alle Gebäude oder Gebäudeteile einer zes wurde eine Entbürokratisierung und
nes Brandschutzbeauftragten bekannt
genehmigten Betriebsanlage, die einer Entlastung der Gemeinden und Feuer-
zu geben sowie einen Brandalarmplan,
wiederkehrenden Betriebsanlagenüber - wehren herbeigeführt. Bei der konse-
einen Brandschutzplan und eine Brand-
prüfung unterliegen. quenten Umsetzung der Feuerstätten-
schutzordnung vorzulegen.
beschau, der Arbeiten der Brandschutz-
Der Nachweis über das Vorliegen der Aus - Die Aufgaben von Brandschutzbeauf- beauftragen und Stellvertreter, in Koope-
nahmeregelung hat der Verpflichtete in tragten sind insbesondere: ration mit der örtlich zuständigen Feu-
geeigneter und nachvollziehbarer Weise • Ausarbeitung und Umsetzung des erwehr, wird im Bereich des Vorbeugen-
(z. B. Vorlage eines Überprüfungsproto- Brandalarmplanes, Brandschutzpla- den und Abwehrenden Brandschutzes
kolls) dem Rauchfangkehrer vorzulegen. nes sowie der Brandschutzordnung kein Qualitätsverlust zu befürchten sein.
Weiterführende Informationen
Für etwaige Fragen zum Thema BRANDSCHUTZ stehen Ihnen die Techniker der Brandverhütungsstelle Burgenland im
Landesfeuerwehrkommando Burgenland zur Verfügung: 02682/62 105-18 (OBR Mittnecker)
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