Page 21 - Die Wehr 2015 03-04
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2. Objekte mit mittlerem brand- • Garagen mit einer Nutzfläche von über Eintrag in das Kehrbuch bekannt zu ge-
schutztechnischen Risiko: 1.000 m ² ben. Sofern innerhalb einer Frist von
• Krankenanstalten, Pflegeheime, Wohn - acht Wochen die Behebung bekannt ge-
Kehrobjekte, die weder solche mit gerin-
altenheime, Gebäude für betreutes gebener Mängel nicht erfolgt sowie bei
gem noch solche mit hohem brand-
Wohnen mit mehr als zwei ober - Gefahr im Verzug, hat die Rauchfang-
schutztechnischen Risiko sind, wie ins-
irdischen Geschoßen, Ambulatorien, kehrerin oder der Rauchfangkehrer die
besondere land- und forstwirtschaftliche
Laboratorien, Diagnosezentren, Be- Mängel der Behörde unverzüglich
Betriebsgebäude und Mehrparteienhäu -
treuungszentren für Menschen mit schrift lich anzuzeigen. Die Behörde hat
ser mit mehr als zwei Wohneinheiten
Behinderung dem Verfügungsberechtigten die zur
(der Fußboden des obersten Vollge-
• Kuranstalten und Bäder Behebung der Mängel erforderlichen
schoßes liegt unter 22 m über dem ver -
• Kinderbetreuungseinrichtungen, Hor- Maßnahmen innerhalb einer Frist von
glichenen Niveau).
te, Schulen, Heime für Studenten und acht Wochen mit Bescheid aufzutra -
Schüler sowie universitäre Einrich - gen und deren Durchführung, erforder-
tungen (z. B. Universitäten/Fachhoch- lichenfalls in einer Nachbeschau, zu
3. Objekte mit hohem brand-
schutztechnischen Risiko: schulen) überprüfen.
• historisch wertvolle Gebäude und Bei Gefahr im Verzug hat der/die Bür -
Alle Objekte, von denen wegen ihrer Museen ger meisterIn die notwendigen Maßnah-
Art, Größe oder Nutzung eine erhebliche men auf Gefahr und Kosten der oder
Brandgefahr ausgeht oder bei denen im Die Feuerstättenbeschau ist unter Be- des Verfügungsberechtigten zu verfü -
Brandfall die Rettung von Menschen, dachtnahme auf das brandschutztech- gen und sofort durchführen zu lassen,
die sich regelmäßig dort aufhalten, nur nische Risiko der Kehrobjekte mit fol- wenn die sofortige Mängelbehebung
unter erschwerten Bedingungen mög- genden Intervallen durchzuführen: nicht sichergestellt ist. Nach Ablauf
lich ist. • 12 Jahre bei Objekten mit geringem der zur Beseitigung eines festgestellten
brandschutztechnischem Risiko Mangels festgesetzten Frist ist zu über-
Zu dieser Risikogruppe zählen insbe- • 9 Jahre bei Objekten mit mittlerem prüfen, ob dem Auftrag entsprochen
sonders: brandschutztechnischem Risiko wurde. Zu diesem Zweck ist eine Nach-
• Versammlungs- und Veranstaltungs- • 5 Jahre bei Objekten mit hohem beschau anzuordnen, die vom Rauch-
stätten für größere Menschenansamm - brandschutztechnischem Risiko fangkehrer durchzuführen ist.
lungen, das sind mehr als 120 Perso -
nen in einem Raum oder mehr als Die Zuordnung der baulichen Anlagen Die Nachbeschau kann entfallen, wenn
240 Personen in zusammenhängen- zu einer Risikoklasse ist von dem/der die oder der Verfügungsberechtigte die
den Räumen RauchfangkehrerIn vorzunehmen. Ist Beseitigung der festgestellten Mängel
• Geschäftsbauten mit mehr als 2.000 m ² die oder der Verfügungsberechtigte mit gegenüber dem/der BürgermeisterIn
Betriebsfläche der Zuordnung der baulichen Anlage nachgewiesen hat. Über das Ergebnis
• Hochhäuser und sonstige Häuser, bei nicht einverstanden, hat darüber die der Nachbeschau hat der Rauchfang-
denen der Fußboden des obersten BürgermeisterIn auf Antrag der oder des kehrer dem/der BürgermeisterIn schrift -
Vollgeschoßes mehr als 22 Meter über Verfügungsberechtigten mit Bescheid lich zu berichten.
dem verglichenen Niveau liegt zu entscheiden.
• Bauten, bei denen auf Grund ihrer Eine Neuregelung gegenüber der Feu -
Nutzung erhöhte Brandgefahr besteht, erbeschau „alt“ erfolgte auch bei den
z. B. chemische oder holzverarbeiten- Durchführung der Feuerbeschau: Objekten, die von der Verpflichtung der
de Betriebe oder Betriebe, in denen Werden Mängel hinsichtlich der Brand- Feuerstättenbeschau ausdrücklich aus-
größere Mengen brennbare Stoffe ge - sicherheit und des Reinigungszustandes genommen sind.
lagert werden oder mit solchen Stoffen festgestellt, sind diese dem Verfügungs- Von der Verpflichtung zur Feuerstätten-
in größerem Umfang manipuliert wird berechtigten unverzüglich durch einen beschau ausgenommen sind:
Zeltschau in der Seeschlacht
Das passende Mannschaftszelt für das Feuerwehrjugendlager, das
schnelle Profi-Faltzelt als Einsatzzentrale zu finden, ist am Wochenende
24. – 26. April 2015 ganz leicht. Die Zeltschau im Erholungsgebiet See-
schlacht in Langenzersdorf bei Wien steht drei Tage lang im Zeichen von
Testen, Erfahren und Beratung. Zeltstadt.at setzt neben kompetenter
Beratung auf Ausstellungen im Freien, um die Zelte auch in natura, im
üblichen Umfeld und gegebenenfalls auch bei herausfordernden Witte-
rungsbedingungen zu erleben. Rund 60 verschiedene Modelle aus den
Bereichen Gruppen-, Biwak-, Trekking-, Familien-, Mehrzweck- und Falt-
zelte stehen drei Tage lang, von 24. – 26. April 2015, bereit. Ergänzt wird
die Ausstellung durch die Präsentation von Outdoormöbeln, Feldbetten,
Matten, Schlafsäcken sowie Zeltzubehör und natürlich der TOP-Beratung
und speziellen Feuerwehr-Preisen durch das zeltstadt.at - Team. Muster-
zelte sind günstig zu erwerben! Alle Details, Anfahrtsplan und vieles mehr
auf www.zeltstadt.at unter Zeltschau 2015.
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