Page 8 - Die Wehr 2015 09-10
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tens) Vier-Augen-Prinzip etabliert: Fotos
                         Ampelsystem für „Teilen“ in Social Media
                                                                                 und Texte werden beispielsweise vom
                           UNBEDENKLICH                                          Ersteller und einem Kommandomitglied
                           UNBEDENKLICH
                                                                                 (oder einer anderen Führungskraft) kon -
                           • Link ohne Vorschaubild posten oder eigenes Vorschaubild
                                                                                 trolliert, bevor sie veröffentlicht werden.
                            verwenden
                                                                                 Die Zuständigkeiten und der Ablauf (z.
                           • Einbetten: Embedding oder Einbetten ist eine Funktion, bei
                                                                                 B. Freigabe per E-Mail) lassen sich im
                            der fremde Inhalte nicht kopiert, sondern nur „integriert“
                                                                                 Vorhinein festlegen. Am Ende sollte klar
                            werden. Teilen von öffentlichen Facebook-Beiträgen (erkenn -
                                                                                 sein, wer fotografiert, wer kontrolliert
                            bar an dem „Weltkugel-Symbol“), Einbetten von You tube-
                                                                                 und wer heikle Postings im Auge behält,
                            Videos und ähnliche Social Media-Funktionen sind erlaubt
                                                                                 um Fragen der Internetbenutzer zu
                            und erwünscht. In der Regel ist hier auch immer ein Rück-
                                                                                 beantworten oder moderierend einzu-
                            schluss auf die Quelle möglich.
                                                                                 greifen. Auch andere Modelle finden
                           • Eigene Texte, Fotos, Videos etc. posten             sich in der Praxis wieder: So kann zum
                           • Inhalte verletzten keine Interessen von Dritten (abgebildete  Beispiel jeder Gruppenkommandant
                            Personen)                                            die Berechtigung für kurze Pressemel-
                                                                                 dungen und Social Media-Postings be-
                           VERÖFFENTLICHUNG  BEDENKLICH                          kommen. Auch bei dieser Variante ist
                           VERÖFFENTLICHUNG  BEDENKLICH
                           • Zeitungsartikel mit der „Teilen“-Funktion posten, wenn solch  es notwendig, dass alle Teilnehmer die
                            ein Button unter dem Artikel angeboten wird (Restrisiko:   Spielregeln kennen (Tipp: in der eige -
                            der Fotograf weiß nichts davon und wehrt sich)       nen Feuerwehr schriftlich festhalten)
                           • rechtswidrige Inhalte anderer Benutzer – das Teilen signali-  und regelmäßig schulen.
                            siert möglicherweise eine Unterstützung der Botschaft
                           • Verwendung von Bildern von „Gratis-Foto-Plattformen“
                            (Rechte oft nicht klar geregelt)                     „Teilen“ mit Vorschaubild
                                                                                 als Stolperfalle
                           • Unfallfotos, auf denen Kennzeichen der Unfallbeteiligten
                            erkennbar sind (besser: Kennzeichen unkenntlich machen)  Eine der wichtigsten Funktionen auf
                                                                                 Social Media-Plattformen ist das  „Tei-
                           NICHT  VERBREITEN                                     len“. „Teilen“ bedeutet, dass man Inhal-
                           NICHT  VERBREITEN
                                                                                 te weiterverbreitet. Der Link zu einem
                           • Link einfügen und mit Vorschaubild posten, ohne über die
                                                                                 Zeitungsartikel kann so für Freunde,
                            genauen Rechte verhältnisse Bescheid zu wissen
                                                                                 Bekannte oder die Öffentlichkeit zu-
                           • urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen und ver-
                                                                                 gänglich gemacht werden. Der Haken
                            breiten (Fotos, Grafiken, ganze Texte, Videos etc.)
                                                                                 an der Sache liegt in technischen De-
                           • Bilder von Personen verbreiten, „wenn dadurch berechtigte  tails, über die man sich als Benutzer
                            Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne  kaum Gedanken macht. In Facebook
                            die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben,   kann man Inhalte teilen, die bereits auf
                            eines nahen Angehörigen verletzt würden“ (Ur heber rechts -  Facebook vorhanden sind oder Inhalte
                            gesetz; gemeint sind z. B. Verletzte, Verstorbene, herabwürdi-  von externen Seiten – diese Unterschei-
                            gende Situationen etc.)                              dung ist wichtig, wie ein Beispiel zeigt:
                           • rechtswidrige Aussagen, Beleidigungen, Beschimpfungen,  Kopiert man die Internetadresse eines
                            Hassreden, Hetze, Rassismus, Verherrlichung von Gewalt,   Zeitungsartikels und fügt sie in Face-
                            Alkohol, Drogen etc. (gilt auch für Begleittexte zu Bildern!)  book ein, wird automatisch (!) ein Vor-
                           • Mutmaßungen über Unfall- oder Brandursachen         schaubild erzeugt – dies könnte eine
                                                                                 Urheberrechtsverletzung sein.



























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