Page 8 - Die Wehr 2015 09-10
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tens) Vier-Augen-Prinzip etabliert: Fotos
Ampelsystem für „Teilen“ in Social Media
und Texte werden beispielsweise vom
UNBEDENKLICH Ersteller und einem Kommandomitglied
UNBEDENKLICH
(oder einer anderen Führungskraft) kon -
• Link ohne Vorschaubild posten oder eigenes Vorschaubild
trolliert, bevor sie veröffentlicht werden.
verwenden
Die Zuständigkeiten und der Ablauf (z.
• Einbetten: Embedding oder Einbetten ist eine Funktion, bei
B. Freigabe per E-Mail) lassen sich im
der fremde Inhalte nicht kopiert, sondern nur „integriert“
Vorhinein festlegen. Am Ende sollte klar
werden. Teilen von öffentlichen Facebook-Beiträgen (erkenn -
sein, wer fotografiert, wer kontrolliert
bar an dem „Weltkugel-Symbol“), Einbetten von You tube-
und wer heikle Postings im Auge behält,
Videos und ähnliche Social Media-Funktionen sind erlaubt
um Fragen der Internetbenutzer zu
und erwünscht. In der Regel ist hier auch immer ein Rück-
beantworten oder moderierend einzu-
schluss auf die Quelle möglich.
greifen. Auch andere Modelle finden
• Eigene Texte, Fotos, Videos etc. posten sich in der Praxis wieder: So kann zum
• Inhalte verletzten keine Interessen von Dritten (abgebildete Beispiel jeder Gruppenkommandant
Personen) die Berechtigung für kurze Pressemel-
dungen und Social Media-Postings be-
VERÖFFENTLICHUNG BEDENKLICH kommen. Auch bei dieser Variante ist
VERÖFFENTLICHUNG BEDENKLICH
• Zeitungsartikel mit der „Teilen“-Funktion posten, wenn solch es notwendig, dass alle Teilnehmer die
ein Button unter dem Artikel angeboten wird (Restrisiko: Spielregeln kennen (Tipp: in der eige -
der Fotograf weiß nichts davon und wehrt sich) nen Feuerwehr schriftlich festhalten)
• rechtswidrige Inhalte anderer Benutzer – das Teilen signali- und regelmäßig schulen.
siert möglicherweise eine Unterstützung der Botschaft
• Verwendung von Bildern von „Gratis-Foto-Plattformen“
(Rechte oft nicht klar geregelt) „Teilen“ mit Vorschaubild
als Stolperfalle
• Unfallfotos, auf denen Kennzeichen der Unfallbeteiligten
erkennbar sind (besser: Kennzeichen unkenntlich machen) Eine der wichtigsten Funktionen auf
Social Media-Plattformen ist das „Tei-
NICHT VERBREITEN len“. „Teilen“ bedeutet, dass man Inhal-
NICHT VERBREITEN
te weiterverbreitet. Der Link zu einem
• Link einfügen und mit Vorschaubild posten, ohne über die
Zeitungsartikel kann so für Freunde,
genauen Rechte verhältnisse Bescheid zu wissen
Bekannte oder die Öffentlichkeit zu-
• urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen und ver-
gänglich gemacht werden. Der Haken
breiten (Fotos, Grafiken, ganze Texte, Videos etc.)
an der Sache liegt in technischen De-
• Bilder von Personen verbreiten, „wenn dadurch berechtigte tails, über die man sich als Benutzer
Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne kaum Gedanken macht. In Facebook
die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, kann man Inhalte teilen, die bereits auf
eines nahen Angehörigen verletzt würden“ (Ur heber rechts - Facebook vorhanden sind oder Inhalte
gesetz; gemeint sind z. B. Verletzte, Verstorbene, herabwürdi- von externen Seiten – diese Unterschei-
gende Situationen etc.) dung ist wichtig, wie ein Beispiel zeigt:
• rechtswidrige Aussagen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Kopiert man die Internetadresse eines
Hassreden, Hetze, Rassismus, Verherrlichung von Gewalt, Zeitungsartikels und fügt sie in Face-
Alkohol, Drogen etc. (gilt auch für Begleittexte zu Bildern!) book ein, wird automatisch (!) ein Vor-
• Mutmaßungen über Unfall- oder Brandursachen schaubild erzeugt – dies könnte eine
Urheberrechtsverletzung sein.
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