Page 21 - Die Wehr 2014 05-06
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Löschwasser – aber wieviel?
Die Frage der Löschwasser - bedarf zwischen Grundschutz und Ob- W 77 geben zudem eine Hilfestellung
jektschutz zu unterscheiden: bei der konkreten Ermittlung des Lösch-
vorsorge führt immer wieder
• Löschwasserbedarf für den Grund- wasserbedarfs. Je nach Bebauungsart,
zu Diskussionen. Es gibt klare schutz Größe einer Gemeinde und dort ange-
Der Grundschutz ist jener Löschwas- siedelten Gewerbe- bzw. Industriebe-
Richtlinien und Rahmenwerke,
serbedarf zur Deckung der allgemei- trieben sind hier Richtwerte für Wasser-
die diese regeln. Seit Septem- nen Risiken durch die Gemeinde in menge und Durchflussmenge definiert,
Abhängigkeit von der Bebauungsart wie in Tabelle 1 (Auszug aus der TRVB F
ber 2013 ist die neue ÖVGW-
und Widmung. 137) ersichtlich ist.
(Österreichische Vereinigung
• Löschwasserbedarf für den Objekt- Abkürzungen
für Gas und Wasserwerk) schutz
Der Objektschutz ist jener Löschwas-
Richtlinie W 77 in Kraft. TRVB
serbedarf, ermittelt nach den Bestim- Technische Richtlinie vorbeugender
mungen der Richtlinie TRVB F 137 in Brandschutz herausgegeben vom
TEXT: OBR ING . MAR T IN MITTNEC KER, Abhängigkeit von objektspezifischen Österreichischen Bundesfeuerwehr -
LEITER DER BRANDVERHÜTUNG SSTELLE brandschutztechnischen Kenngrößen. verband und den Österreichischen
IM LANDESFEUER WEHR VERBAND BURG EN- Im Objektschutz sind unter anderem Brandverhütungsstellen.
LAND UND REFERATSLEITERSTELLVER TRE-
folgende Punkte definiert: immobile
TER REFERAT 4 „VORBEUG ENDER BRAND- ÖBFV RL
Brandlast, mobile Brandlast, Brand -
UND KATASTROPHENSC HUTZ“ DES ÖBFV Richtlinie des Österreichischen Bun -
abschnittsgröße, Brandmeldeanlage
desfeuerwehrverbandes.
ja/nein, Betriebsfeuerwehr ja/nein,
ie Frage, wieviel Löschwasser in Automatische Löschanlage ja/nein. ÖVGW RL
D einer Gemeinde zur Verfügung ste- Richtlinie, herausgegeben von der
hen muss, ist oftmals eine knifflige. Un- Der Grundschutz Österreichischen Vereinigung für das
terschiedliche Richtlinien und Gesetze
Die Verantwortlichkeit für den Grund- Gas- und Wasserfach (ÖVGW).
regeln dies und dieser Artikel soll einen
schutz im Sinne des Löschwasserbedarfs OIB-Richtlinie
groben Überblick über die wichtigsten
ist klar geregelt und liegt bei der Gemein- Die OIB-Richtlinien dienen als Basis
Punkte geben. Berücksichtigt werden
de, genauer gesagt beim Bürgermeister. für die Harmonisierung der bau-
dabei auch die neuen Bestimmungen
Dies ist im Burgenländischen Feuer wehr - technischen Vorschriften und kön-
der ÖVGW, die seit September 2013 Gül-
gesetzt von 1994 LGBl.Nr. 49/1994 im nen von den Bundesländern zu die-
tigkeit haben.
§ 7 – Löschmittelvorsorge festgehalten. sem Zweck herangezogen werden.
Die Erklärung einer rechtlichen Ver-
Unterscheidung zwischen Die Richtlinien RRVB F 137, RL VB-01 bindlichkeit der OIB-Richtlinien ist
Grundschutz und Objektschutz des österreichischen Bundesfeuerwehr- den Ländern vorbehalten.
Grundsätzlich ist beim Löschwasser - verbandes und die Richtlinie der ÖVGW
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