Page 22 - Die Wehr 2014 05-06
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Tabelle 1 – TRVB F 137
                                    Richtwerte des Löschwasserbedarfes für den Grundschutz
                                                    Löschwasserrate  Liefer-  Lösch -  Erforderliche Löschwasserrate in
                                                                   dauer  wasser -  Abhängigkeit der max. Entfernung der
                                                                           vorrat  Löschwasserentnahmestellen zum Objekt
                                                   l/min    l/s.   mind.    m³    bis 60 m  bis 100 m   bis 250m bis 500 m
                                                                     Std.           l/min   l/min   l/min  l/min

              STREUSIEDLUNGEN (off. Bauw.) Ebenerdige   800  13,3      1     50        –     800       –      –
              Bebauung (1 Geschoss); Einzelobj. bis max. 150 m²
              bebaute Fläche

              ORTSGEBIETE mit offener od. geschl. Bauw. –  1600  26,7  2    200        –     800   weitere    –
              bis höchst. 3 Gesch.; landw. sowie gewerbl. Objekte,                                   800
              ohne besondere Brandgefahr
              ORTSGEBIETE mit offener Bauweise,     2400   40,0        2    300        –     800   weitere  weitere
              mehr als 3 Gesch.; geschl. Bebauung in Wohngebiet;                                     800     800
              gemischt genutzte Gebäude, ohne bes. Brandgefahr
              BETRIEBS-, Industrie, Handels- und Gewerbe-   3200  53,3  3   600      800           weitere  weitere
              GEBIETE – zusätzlich ist eine objektsbezogene                                         1.200   1.200
              Berechnung gemäß Pkt. 5. erforderlich

              ALTSTADTGEBIETE und STADTZENTREN      3200   53,3        3    600      800       –   weitere  weitere
                                                                                                    1.200   1.200

            Es gehört auch zur Aufgabe der Gemein-  Um aus diesen Einrichtungen eine rasche  Wenn diese letzte Entnahmestelle bei-
            den, die volkswirtschaftlich günstigste   Löschwasserentnahme zu gewährleisten,  spielsweise ein gedeckter Löschwasser-
            Va riante für die Bereitstellung der Lösch-  sind sie mit Saugstellen gemäß den Vor-  behälter mit fix installiertem Saugrohr
            wasserreserven für den Grundschutz zu  gaben der Richtlinie ÖBFV RL VB-01 aus-  ist, muss dieser ein Volumen von mind.
            ermitteln. So muss sichergestellt sein,  zustatten. Besonderes Augenmerk ist auf  216 m³ aufweisen (1.200 l/min für 3
            dass bei Entnahme von Löschwasser   die Frostsicherheit und die Verdunstung  Stunden – 1,2 m³ x 180 min = 216 m³).
            aus den öffentlichen Trinkwassernetzen  (ausreichende Nachspeisung) zu legen.
            die  Trinkwasserhygiene nicht beein-  Die gesamte Löschwasserrate kann auch  Der Objektschutz
            trächtigt wird.                    aus mehreren Entnahmestellen zusam -
                                                                                 Nach der Bestimmung der gegenwär -
                                               men gesetzt werden. Beim Hydrantennetz
                                                                                 tigen Baugesetze der Bundesländer, in
            Am Beispiel der Bebauungsart  Streu-  ist jedoch besonders darauf zu achten,
                                                                                 denen die OIB-Richtlinien (siehe Seite
            siedlung ergeben sich somit folgende  dass beim Öffnen von weiteren Hydranten
                                                                                 21) enthalten sind, ist das Vorhandensein
            Werte: Eine Löschwasserrate von 800  die Löschwasserrate sinkt, die Durchfluss -
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            l/min sollte für die Dauer von einer  menge, die beim ersten Hydranten ge-
                                                                                 der Phase des Bauverfahrens zu prüfen.
            Stunde bei einer max. Entfernung von  messen wurde also nicht erhalten bleibt.
                                                                                 Der für das jeweilige Objekt aufgrund
            100 Metern zum Objekt gewährleistet
                                                                                 von brandschutztechnischen Kenngrö ßen
            sein. Dabei kann gänzlich auf das   Löschwasserbedarf bei            erforderliche Löschwasserbedarf wird als
            öffentliche Trinkwassernetz  zurückge -  Industrie- und Gewerbegebieten  Objektschutz bezeichnet.
            griffen werden.
                                               Besonders bei Industrie- und Gewerbe-  Die erforderliche Löschwasserrate kann
            Bei den übrigen Bebauungsarten sollten
                                               gebieten ist die Verwendung zusätzlicher  nach den Bestimmungen der Richtlinie
            50 % der Löschwasserrate, mindestens
                                               Löschwasserentnahmestellen als Ergän-  TRVB F 137 unter Berücksichtigung von
            1.000 l/min aus dem öffentlichen Trink-
                                               zung zum öffentlichen Hydrantennetz  immobiler Brandlast, mobiler Brandlast,
            wassernetz bereitgestellt werden.
                                               aus hygienischen und auch finanziellen  Brandabschnittsgröße, Vorhandensein
                                               Gründen notwendig.                einer Brandmeldeanlage, Vorhandensein
            Kann aus dem öffentlichen Trinkwasser-
                                               Je höher die erforderliche Löschwasser-  einer Betriebsfeuerwehr, Vorhandensein
            netz nicht der gesamte Löschwasserbe-
                                               rate wird, desto weiter dürfen die Ent-  einer Automatischen Löschanlage, be -
            darf für den Grundschutz zur Verfügung
                                               nahmestellen entfernt sein.       rech net werden.
            gestellt werden, hat die Gemeinde an -
                                               Bei der Bebauungsart Betriebs-, Indus trie,
            dere Möglichkeiten zur Abdeckung des
                                               Handels- und Gewerbegebiete beträgt  Ist die erforderliche Löschwasserrate für
            Löschwasserbedarfes vorzusehen:
                                               die Löschwasserrate 3.200 l/min  Von  den Objektschutz durch den Grund-
            • Entnahme aus offenen Gerinnen (Flüsse,  dieser Gesamtlöschwasserrate müssen  schutz abgedeckt, sind keine weiteren
             Bäche, Kanäle)                    800 l/min in einer Entfernung von ca.   Maßnahmen betreffend der Löschwas-
            • Entnahme aus natürlichen, stehenden  60 Metern zum Objekt zur Verfügung ste-  serversorgung erforderlich.
             Gewässern (Teiche, Seen)          hen. Für weitere 1.200 l/min darf (dür-  Wenn die erforderliche Löschwasserrate
            • Entnahme aus künstlich angelegten  fen) die dafür erforderliche(n) Entnah-  für den Objektschutz jedoch höher ist als
             Löschteichen                      mestelle(n) bis zu 250 Meter vom Objekt  die Löschwasserrate für Grundschutz, ist
            • Entnahme aus offenen und gedeckten  entfernt sein. Die Entnahmenstelle(n)  die Differenz vom Objektbetreiber durch
             Löschwasserbehältern              für die restlichen 1.200 l/min darf (dür-  die Errichtung zusätzlicher Löschwasser -
            • Entnahme aus Feuerlöschbrunnen   fen) maximal 500 Meter entfernt sein.  entnahmestellen abzudecken.
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