Page 22 - Die Wehr 2014 05-06
P. 22
Tabelle 1 – TRVB F 137
Richtwerte des Löschwasserbedarfes für den Grundschutz
Löschwasserrate Liefer- Lösch - Erforderliche Löschwasserrate in
dauer wasser - Abhängigkeit der max. Entfernung der
vorrat Löschwasserentnahmestellen zum Objekt
l/min l/s. mind. m³ bis 60 m bis 100 m bis 250m bis 500 m
Std. l/min l/min l/min l/min
STREUSIEDLUNGEN (off. Bauw.) Ebenerdige 800 13,3 1 50 – 800 – –
Bebauung (1 Geschoss); Einzelobj. bis max. 150 m²
bebaute Fläche
ORTSGEBIETE mit offener od. geschl. Bauw. – 1600 26,7 2 200 – 800 weitere –
bis höchst. 3 Gesch.; landw. sowie gewerbl. Objekte, 800
ohne besondere Brandgefahr
ORTSGEBIETE mit offener Bauweise, 2400 40,0 2 300 – 800 weitere weitere
mehr als 3 Gesch.; geschl. Bebauung in Wohngebiet; 800 800
gemischt genutzte Gebäude, ohne bes. Brandgefahr
BETRIEBS-, Industrie, Handels- und Gewerbe- 3200 53,3 3 600 800 weitere weitere
GEBIETE – zusätzlich ist eine objektsbezogene 1.200 1.200
Berechnung gemäß Pkt. 5. erforderlich
ALTSTADTGEBIETE und STADTZENTREN 3200 53,3 3 600 800 – weitere weitere
1.200 1.200
Es gehört auch zur Aufgabe der Gemein- Um aus diesen Einrichtungen eine rasche Wenn diese letzte Entnahmestelle bei-
den, die volkswirtschaftlich günstigste Löschwasserentnahme zu gewährleisten, spielsweise ein gedeckter Löschwasser-
Va riante für die Bereitstellung der Lösch- sind sie mit Saugstellen gemäß den Vor- behälter mit fix installiertem Saugrohr
wasserreserven für den Grundschutz zu gaben der Richtlinie ÖBFV RL VB-01 aus- ist, muss dieser ein Volumen von mind.
ermitteln. So muss sichergestellt sein, zustatten. Besonderes Augenmerk ist auf 216 m³ aufweisen (1.200 l/min für 3
dass bei Entnahme von Löschwasser die Frostsicherheit und die Verdunstung Stunden – 1,2 m³ x 180 min = 216 m³).
aus den öffentlichen Trinkwassernetzen (ausreichende Nachspeisung) zu legen.
die Trinkwasserhygiene nicht beein- Die gesamte Löschwasserrate kann auch Der Objektschutz
trächtigt wird. aus mehreren Entnahmestellen zusam -
Nach der Bestimmung der gegenwär -
men gesetzt werden. Beim Hydrantennetz
tigen Baugesetze der Bundesländer, in
Am Beispiel der Bebauungsart Streu- ist jedoch besonders darauf zu achten,
denen die OIB-Richtlinien (siehe Seite
siedlung ergeben sich somit folgende dass beim Öffnen von weiteren Hydranten
21) enthalten sind, ist das Vorhandensein
Werte: Eine Löschwasserrate von 800 die Löschwasserrate sinkt, die Durchfluss -
von ausreichend Löschwasser bereits in
l/min sollte für die Dauer von einer menge, die beim ersten Hydranten ge-
der Phase des Bauverfahrens zu prüfen.
Stunde bei einer max. Entfernung von messen wurde also nicht erhalten bleibt.
Der für das jeweilige Objekt aufgrund
100 Metern zum Objekt gewährleistet
von brandschutztechnischen Kenngrö ßen
sein. Dabei kann gänzlich auf das Löschwasserbedarf bei erforderliche Löschwasserbedarf wird als
öffentliche Trinkwassernetz zurückge - Industrie- und Gewerbegebieten Objektschutz bezeichnet.
griffen werden.
Besonders bei Industrie- und Gewerbe- Die erforderliche Löschwasserrate kann
Bei den übrigen Bebauungsarten sollten
gebieten ist die Verwendung zusätzlicher nach den Bestimmungen der Richtlinie
50 % der Löschwasserrate, mindestens
Löschwasserentnahmestellen als Ergän- TRVB F 137 unter Berücksichtigung von
1.000 l/min aus dem öffentlichen Trink-
zung zum öffentlichen Hydrantennetz immobiler Brandlast, mobiler Brandlast,
wassernetz bereitgestellt werden.
aus hygienischen und auch finanziellen Brandabschnittsgröße, Vorhandensein
Gründen notwendig. einer Brandmeldeanlage, Vorhandensein
Kann aus dem öffentlichen Trinkwasser-
Je höher die erforderliche Löschwasser- einer Betriebsfeuerwehr, Vorhandensein
netz nicht der gesamte Löschwasserbe-
rate wird, desto weiter dürfen die Ent- einer Automatischen Löschanlage, be -
darf für den Grundschutz zur Verfügung
nahmestellen entfernt sein. rech net werden.
gestellt werden, hat die Gemeinde an -
Bei der Bebauungsart Betriebs-, Indus trie,
dere Möglichkeiten zur Abdeckung des
Handels- und Gewerbegebiete beträgt Ist die erforderliche Löschwasserrate für
Löschwasserbedarfes vorzusehen:
die Löschwasserrate 3.200 l/min Von den Objektschutz durch den Grund-
• Entnahme aus offenen Gerinnen (Flüsse, dieser Gesamtlöschwasserrate müssen schutz abgedeckt, sind keine weiteren
Bäche, Kanäle) 800 l/min in einer Entfernung von ca. Maßnahmen betreffend der Löschwas-
• Entnahme aus natürlichen, stehenden 60 Metern zum Objekt zur Verfügung ste- serversorgung erforderlich.
Gewässern (Teiche, Seen) hen. Für weitere 1.200 l/min darf (dür- Wenn die erforderliche Löschwasserrate
• Entnahme aus künstlich angelegten fen) die dafür erforderliche(n) Entnah- für den Objektschutz jedoch höher ist als
Löschteichen mestelle(n) bis zu 250 Meter vom Objekt die Löschwasserrate für Grundschutz, ist
• Entnahme aus offenen und gedeckten entfernt sein. Die Entnahmenstelle(n) die Differenz vom Objektbetreiber durch
Löschwasserbehältern für die restlichen 1.200 l/min darf (dür- die Errichtung zusätzlicher Löschwasser -
• Entnahme aus Feuerlöschbrunnen fen) maximal 500 Meter entfernt sein. entnahmestellen abzudecken.
20